Wenn ein Unternehmen die fälligen Schulden nicht begleichen kann, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Die Geschäftsführung oder der Vorstand ist dann zur Insolvenzanmeldung verpflichtet. Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen »
Artikel zum Begriff ‘Zahlungsunfähigkeit’
Dienstag, 30. Juni 2009
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Wenn die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für ein Unternehmen vorliegen, verliert der Geschäftsführer oder der Vorstand bzw. der Unternehmenseigner die Leitungsmacht über das Unternehmen und die Verfügungsmacht über das Unternehmensvermögen. Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen »
