Artikel zum Begriff ‘Verlustvortrag’

Verlustvorträge

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Verluste, handelsrechtlich als Jahresfehlbetrag ausgewiesen, verbrauchen Eigenkapital. Soweit eine Verrechnung mit Gewinnrücklagen oder Kapitalrücklagen nicht möglich oder nicht vollzogen wird, kann der Verlust im Rahmen der Gesellschafterversammlung auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird dann als Verlustvortrag in der Handelsbilanz ausgewiesen. Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen »