Die Einzahlung eines Mindestkapitals ist nicht erforderlich. Entnahmen sind grundsätzlich ohne Beschränkungen möglich. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen. Steuerlich unterliegt die OHG der Gewerbesteuer. Die Gesellschaft ist steuerlich transparent, mit der Folge, dass der Unternehmensgewinn bei den Gesellschaftern der Einkommensteuer unterworfen wird. Die Einkommensteuer, nach Anrechnung der Gewerbesteuer, entsteht damit unabhängig von einem Ausschüttungsbeschluss.
