Artikel zum Begriff ‘Kommanditist’

Kommanditgesellschaft (KG)

Keine Kommentare »

Die Einzahlung eines Mindestkapitals ist nicht erforderlich. Entnahmen sind grundsätzlich ohne Beschränkungen möglich. Die Komplementär-Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt auch mit ihrem Privatvermögen, die Kommanditisten haften nur mit der vereinbarten Haftsumme und damit beschränkt. Steuerlich unterliegt die KG der Gewerbesteuer. Die Gesellschaft ist steuerlich transparent, mit der Folge, dass der Unternehmensgewinn bei den Gesellschaftern (Komplementäre wie Kommanditisten) der Einkommensteuer unterworfen wird. Die Einkommensteuer, nach Anrechnung der Gewerbesteuer, entsteht damit unabhängig von einem Ausschüttungsbeschluss.