Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, deren Vollhafter Kapitalgesellschaften sind (z.B. GmbH & Co. KG), gilt als Insolvenzauslöser auch die Überschuldung. Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden des Unternehmens nicht mehr durch das Vermögen gedeckt sind. Indikator hierfür ist eine bilanzielle Überschuldung, die sich in der auf der Aktivseite ausgewiesenen Position „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ zeigt. Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen »
