Wenn die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für ein Unternehmen vorliegen, verliert der Geschäftsführer oder der Vorstand bzw. der Unternehmenseigner die Leitungsmacht über das Unternehmen und die Verfügungsmacht über das Unternehmensvermögen. Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen »
