Eigenkapital bietet ein Verrechnungspotenzial für Jahresfehlbeträge und verhindert das Entstehen einer Überschuldungssituation. Investitionen erfordern deshalb immer einen gewissen Eigenanteil des Investors, da sonst das Investitionsrisiko vollständig auf den Fremdkapitalgeber abgewälzt würde. Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen »
Artikel zum Begriff ‘Eigenkapital’
Mittel, die dem Unternehmen ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden und die zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen dienen, stellen Eigenkapital dar. Der Renditeanspruch für das eingesetzte Eigenkapital besteht nur bedingt, d.h. Ausschüttungen oder Entnahmen setzen entsprechende Jahresüberschüsse voraus.
Für Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften, deren Vollhafter Kapitalgesellschaften sind (z.B. GmbH & Co. KG), gilt als Insolvenzauslöser auch die Überschuldung. Überschuldung liegt vor, wenn die Schulden des Unternehmens nicht mehr durch das Vermögen gedeckt sind. Indikator hierfür ist eine bilanzielle Überschuldung, die sich in der auf der Aktivseite ausgewiesenen Position „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ zeigt. Hier klicken um den ganzen Artikel zu lesen »
