Zahlungsunfähigkeit
Wenn ein Unternehmen die fälligen Schulden nicht begleichen kann, liegt Zahlungsunfähigkeit vor. Die Geschäftsführung oder der Vorstand ist dann zur Insolvenzanmeldung verpflichtet. Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit sind die liquiden Mittel und die innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen liquidierbaren Mittel den in diesem Zeitraum fälligen oder fällig werdenden Verbindlichkeiten gegenüberzustellen. Beträgt die sich daraus ergebende Zahlungslücke mehr als 10% der fälligen Verbindlichkeiten, ist regelmäßig Zahlungsunfähigkeit anzunehmen. Für diesen Fall hat der Geschäftsführer oder Vorstand Insolvenz beim zuständigen Gericht anzumelden. Für die Klärung der Finanzsituation des Unternehmens gibt das Gesetz eine Frist von 3 Wochen vor.
