Insolvenz

Wenn die Insolvenzgründe Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung für ein Unternehmen vorliegen, verliert der Geschäftsführer oder der Vorstand bzw. der Unternehmenseigner die Leitungsmacht über das Unternehmen und die Verfügungsmacht über das Unternehmensvermögen. Je nach Umfang der vom Unternehmenseigner zur Verfügung gestellten Kreditsicherheiten, reichen diese Konsequenzen bis in das Privatvermögen des Unternehmenseigners. Die Unternehmensleitung geht auf einen vom zuständigen Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter über, dessen Aufgabe vorrangig darin besteht, das zur Bedienung der Unternehmensschulden vorhandene Unternehmensvermögen, die Masse, zu sichern und die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der gegen das Unternehmen gerichteten Ansprüche festzustellen. Nach Deckung der Verfahrenskosten sorgt der Insolvenzverwalter anschließend für eine quotale Befriedigung der Gläubiger. Insolvenzverfahren haben nicht selten Laufzeiten von bis zu 10 Jahren.