Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Dienstag, 30. Juni 2009 - Glossar
Das Mindest-Stammkapital beträgt 25.000 €. Darauf muss allerdings nur die Hälfte, d.h. 12.500 € im Rahmen der Gründung eingezahlt werden. Der Restbetrag wird bilanziell als ausstehende Einlage behandelt. Das Stammkapital kann grundsätzlich auch als Sacheinlage erbracht werden. Allerdings werden dann im Zweifel Wertnachweise über den Einlagewert gefordert.
