Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Das Mindest-Stammkapital beträgt 25.000 €. Darauf muss allerdings nur die Hälfte, d.h. 12.500 € im Rahmen der Gründung eingezahlt werden. Der Restbetrag wird bilanziell als ausstehende Einlage behandelt. Das Stammkapital kann grundsätzlich auch als Sacheinlage erbracht werden. Allerdings werden dann im Zweifel Wertnachweise über den Einlagewert gefordert.