Eigenkapital

Mittel, die dem Unternehmen ohne Rückzahlungsverpflichtung gewährt werden und die zur Verrechnung mit Jahresfehlbeträgen dienen, stellen Eigenkapital dar. Der Renditeanspruch für das eingesetzte Eigenkapital besteht nur bedingt, d.h.  Ausschüttungen oder Entnahmen setzen entsprechende Jahresüberschüsse voraus.