Finanzierung

Für die Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, die Investition, sind Überlegungen zur Bezahlung anzustellen, es muss also die Frage der Finanzierung geklärt werden. Die Gründung eines Unternehmens wirft somit Investitions- und eine Finanzierungsfragen auf. Zur Deckung des Finanzierungsvolumens können Eigenkapital und Fremdkapital eingesetzt werden. Die Qualität „Eigenkapital“ ergibt sich dabei immer aus der unmittelbaren Beziehung zwischen Investition und Mittelbereitstellung. D.h. der vom Gründer in der Familie aufgenommene Darlehensbetrag, somit Fremdkapital, der vom Gründer zur Aufbringung des Stammkapitals einer GmbH verwendet wird, stellt innerhalb der GmbH Eigenkapital dar. Wird nur ein Teil des „Familiendarlehens“ als Stammkapital in die GmbH eingezahlt und der Restbetrag an die GmbH als Darlehen weitergereicht, wird dieses Darlehen des Gründers als Gesellschafterdarlehen bezeichnet.

Für Investitionen eingesetztes Eigenkapital führt bei dem Investor zu der berechtigten Hoffnung, darauf eine bestimmte Rendite zurück zu bekommen. Dieser Renditewunsch ist allerdings bedingt, d.h. er hängt davon ab, dass mit der Investition auch tatsächlich Gewinn erwirtschaftet wurde. Wurde eine GmbH zur Umsetzung der Investitionsidee gegründet, hofft der Investor am Ende des Geschäftsjahres auf die Ausschüttung seines Anteils am Jahresüberschuss – wenn dieser erzielt werden konnte. Bei einem Start-up wird aber auch das Entstehen von Anfangsverlusten einzukalkulieren sein, womit zunächst keine Ausschüttungen erwartet werden können.

Für Investitionen eingesetztes Fremdkapital führt zu unbedingten Zahlungsansprüchen auf Seiten des jeweiligen Geldgebers. Damit birgt der Einsatz von Fremdkapital immer gewisse Finanzierungsrisiken, da das neugegründete Unternehmen die Zins – und Tilgungszahlungen auf jeden Fall, d.h. unbedingt erwirtschaften und an eine finanzierende Bank zurückzahlen muss. Der Kapitaldienst ist somit unabhängig vom Geschäftsverlauf zu leisten. Damit sind dem Einsatz von Fremdkapital in der Gründungsphase natürliche Grenzen gesetzt. Diese Grenzen ergeben sich aus dem Wechselspiel der für die Investitionen notwendigen Finanzierungsvolumen, den vom Gründer aufzubringenden Eigenmittel und den Zins- und Tilgungszahlungen, die vom Gründungsunternehmen realistischer weise erwirtschaftet werden können. Bei einer in der Gründungsphase unzutreffenden Berechnung dieser Finanzierungsrelationen, drohen dem Unternehmen die Überschuldung und regelmäßig nachfolgend die Zahlungsunfähigkeit, für Kapitalgesellschaften gleichermaßen relevante Insolvenzauslösungsgründe. Eine mögliche Belastungsfähigkeit des Gründungsunternehmens kann im Rahmen einer Unternehmensplanung, dem Businessplan, nach unterschiedlich denkbaren Entwicklungsverläufen des Unternehmens, den Worst- und Best-Case Szenarien, berechnet werden.

Aus steuerlicher Sicht ergeben sich Unterschiede hinsichtlich der Abzugsfähigkeit des „Kapitaldienstes“ vom zu versteuernden Einkommen. Eigenkapitalrenditen, in Form von Ausschüttungen, sind aus dem versteuerten Einkommen zu bezahlen. Die Steuerlast kann damit nicht reduziert werden. Fremdkapitalzinsen stellen dagegen abzugsfähige Betriebsausgaben dar und mindern damit die nach erfolgreicher Gründung entstehende Steuerlast aus Gewinnen. Die Wechselwirkungen sind auch hier nach der gewählten Rechtsform des Unternehmens im Detail zu bestimmen, da Abzugsbeschränkungen etwa im Bereich der Gewerbesteuer zu berücksichtigen sind. Im Grundsatz gilt jedoch – Fremdkapital ist billiger als Eigenkapital.

Soll der Weg in die Selbständigkeit durch einen Unternehmenskauf realisiert werden, etwa durch ein Management-Buy-out, sind ebenfalls differenzierte Finanzierungsüberlegungen anzustellen. Wird der Kauf von Unternehmensanteilen durch einen privaten Kredit finanziert, ist die Möglichkeit die Finanzierungszinsen Steuer mindernd zu verrechnen eingeschränkt gegenüber der Variante, in der eine Käufergesellschaft gegründet und mit dem Kredit ausgestattet wird und nachfolgend über eine faktische oder nur steuertechnische Verbindung von Käufer- und Zielunternehmen der Kredit zur Minderung der Unternehmenssteuern eingesetzt werden kann. Soweit ein Asset Deal möglich ist, ergibt sich die gewünschte Verbindung von Finanzierung und operativer Ergebnisquelle ohne weitere Gestaltungsschritte.

Welcher Finanzierungsmix unter Berücksichtigung einer Tragfähigkeitsberechnung und einer steuerlichen Optimierung im konkreten Gründungsfall sinnvoll ist, ermitteln wir für Sie für den Fall der Erstgründung wie auch der Akquisition eines Zielunternehmens schnell und routiniert.