Die Kanzlei

Der Schritt in die Selbständigkeit ist mit großen Chancen, aber auch mit Risiken verbunden. Ein erheblicher Teil dieser Risiken ist die Folge von Fehlentscheidungen in der Gründungsphase des Unternehmens. Diese Risiken sind vermeidbar. Zentraler Ansatzpunkt unserer Beratung von Unternehmensgründern ist damit die Risikoreduktion des Start-up, bei zielgerichteter Verfolgung der Gründungsidee.

Seit mehr als einer Dekade beraten wir Gründer und deren Unternehmen. Dabei haben wir bei Kunden wie Beratern anerkannte, professionelle Routinen in der Analyse von Gründungsideen und in der Erstellung oder Prüfung von Businessplänen entwickelt. Die Validität des Businessplanes und nicht zuletzt auch das Vertrauen auf unsere Kompetenz sind regelmäßig Voraussetzung, um Banken und Eigenkapitalgeber von der Tragfähigkeit einer Idee zu überzeugen.

Bei einem Management-Buy-out, also dem Erwerb eines Unternehmens oder eines Betriebsteils durch einen Mitarbeiter dieses Unternehmens ist das Übernahmekonzept, sprich der Businessplan, die Entscheidungsgrundlage für Unternehmenseigner, Banken, Beteiligungsgesellschaften und Betriebsräte einem Unternehmensübergang zuzustimmen bzw. diesen zu finanzieren. Businesspläne als Rechenmodell des Gründungsgedankens sind damit mehr als eine Pflichtübung, sie sind ein Erfolgsfaktor.

Nach dem Start-up und während der Entwicklungsphase des Unternehmens entlasten wir den Gründer von den zeitraubenden aber unerlässlichen administrativen Arbeiten, der buchhalterischen Abbildung des Geschäftsbetriebs, der Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, der monatlichen Aufbereitung von Controllingdaten und der Kommunikation mit Finanzämtern und Geldgebern. Letztlich wird durch das Delegieren dieser administrativen Aufgaben auch die Einhaltung regelmäßig komplizierter steuerlicher Verpflichtungen sichergestellt. Produktionsbetriebe nutzen regelmäßig unser Know-how beim Aufbau einer funktionsfähigen Kostenrechnung – die Voraussetzung zur Bestimmung kostendeckender Angebotspreise oder der richtigen Make-or-Buy-Entscheidung ist. Der Gründer gewinnt damit Zeit und Sicherheit bei der Erfüllung seiner ureigensten Aufgabe, die Weichenstellung zur Umsetzung seiner unternehmerischen Ziele.

Nach dem erfolgreichen Start-up ist unser Augenmerk auf die Nutzung organisatorischer Vorteile und die Optimierung der steuerlichen Stellgrößen gerichtet. Wachstum kann organisch, d.h. aus eigener Kraft, aber auch durch die Akquisition von Wettbewerbern realisiert werden. Auch hier spielen die Themen Unternehmensplanung, Finanzierungsstrukturierung und Unternehmensbewertung eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der Transaktion – unsere langjährige Due Diligence-Praxis in der Kauf-Prüfung von Zielunternehmen, verfolgt wiederum den Grundgedanken unserer Arbeit – Risiken von unseren Mandanten fernzuhalten. Der eingespielte Kontakt zum Gründer, kultiviert und entwickelt seit der „ersten Stunde“, erleichtert den direkten und vertraulichen Gedankenaustausch, zum Wohle des Unternehmens und seiner Mitarbeiter.

Der versierte Umgang mit Unternehmensplanungen, sprich Businessplänen, ist am Ende einer erfolgreichen Gründung und Unternehmensführung auch Basis der Wertfindung für das Unternehmen und damit Voraussetzung zur Bestimmung der „Eintrittspreise“ für die Aufnahme von Mitgesellschaftern, sei es aus finanzpolitischen Notwendigkeiten wie der Wachstumsfinanzierung oder sei es aus der strategischen Überlegung einer sinnvollen Einbindung technologischer Partner. Letztlich kann dieser unternehmerische Entwicklungspfad in das Exit, d.h. den Verkauf des Unternehmens durch den Gründer münden. Auch in dieser Phase bieten wir eine anerkannte Expertise in Fragen der Unternehmensbewertung und Transaktionsberatung und führen die gezielte Suche nach Financiers und Unternehmenskäufern durch. Die reiche Erfahrung unserer Steuerberater aus 10 Jahren steuerlicher Beratung bei Unternehmenskäufen und Unternehmensverkäufen sorgt dafür, dass auch der steuerlichen Optimierung der Transaktion die notwendige Beachtung zukommt.